Unser Mandant soll mit einem Pkw fahrend eine rote Ampel missachtet haben. Die Ampel soll dabei schon länger als eine Sekunde Rotlicht gezeigt haben. Das Amtsgericht Leipzig verurteilt ihn deshalb zu Geldbuße und einem Monat Fahrverbot, die Eintragung von zwei Punkten "in Flensburg" wäre die Folge.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR kosten und die Eintragung eines Punktes "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll auf einer Autobahn mit einem Pkw 41 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll schuldhaft aufgefahren sein, das soll ihn 35,00 EUR Geldbuße kosten. Er beruft sich vor dem Amtsgericht Leipzig darauf, dass der Vorausfahrende im Innenstadtverkehr trotz freier Fahrbahn ohne jeden Grund eine Vollbremsung vollführt habe, so dass ihn am Unfall keine Schuld treffe.
Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn bei 147 km/h nur weniger als 5/10 des halben Tachowertes als Abstand eingehalten haben (35 m). Das soll 100,00 EUR Geldbuße und einen Punkt "in Flenburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw auf der Autobahn bei 158 km/h nur einen Abstand von 15 Metern zum Vorausfahrenden gewahrt haben. Weil der Abstand damit unter 2/10 des halben Tachowertes gelegen haben soll, verhängt die Bußgeldbehörde hierfür die Regelgeldbuße und das Regelfahrverbot von zwei Monaten.
Unser Mandant soll tateinheitlich Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert haben, zudem gegen eine Vorschrift über die Bremsen und eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, jeweils bei einem Gefahrguttransport, verstoßen haben. Er erhält hierfür eine Bescheid mit einem Bußgeld von 460,00 EUR.
Unser Mandant soll unter Alkohol Auto gefahren sein. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration soll 0,37 mg/l betragen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür eine Geldbuße und einen Monat Fahrverbot.
Unser Mandant soll mit einem Lkw zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR Geldbuße kosten und einen Punkt "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene nimmt nach dem Vorfall, während der Dauer des Bußgeldverfahrens, an einem Fahrsicherheitstraining teil.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Abstandsverstoß auf der Autobahn begangen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür 75,00 EUR Geldbuße, dem Betroffenen droht zudem die Eintragung eines Punktes "in Flensburg".