Unser Mandant soll schuldhaft aufgefahren sein, das soll ihn 35,00 EUR Geldbuße kosten. Er beruft sich vor dem Amtsgericht Leipzig darauf, dass der Vorausfahrende im Innenstadtverkehr trotz freier Fahrbahn ohne jeden Grund eine Vollbremsung vollführt habe, so dass ihn am Unfall keine Schuld treffe.
Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn bei 147 km/h nur weniger als 5/10 des halben Tachowertes als Abstand eingehalten haben (35 m). Das soll 100,00 EUR Geldbuße und einen Punkt "in Flenburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw auf der Autobahn bei 158 km/h nur einen Abstand von 15 Metern zum Vorausfahrenden gewahrt haben. Weil der Abstand damit unter 2/10 des halben Tachowertes gelegen haben soll, verhängt die Bußgeldbehörde hierfür die Regelgeldbuße und das Regelfahrverbot von zwei Monaten.
Unser Mandant soll tateinheitlich Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert haben, zudem gegen eine Vorschrift über die Bremsen und eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, jeweils bei einem Gefahrguttransport, verstoßen haben. Er erhält hierfür eine Bescheid mit einem Bußgeld von 460,00 EUR.
Unser Mandant soll unter Alkohol Auto gefahren sein. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration soll 0,37 mg/l betragen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür eine Geldbuße und einen Monat Fahrverbot.
Unser Mandant soll mit einem Lkw zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR Geldbuße kosten und einen Punkt "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene nimmt nach dem Vorfall, während der Dauer des Bußgeldverfahrens, an einem Fahrsicherheitstraining teil.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Abstandsverstoß auf der Autobahn begangen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür 75,00 EUR Geldbuße, dem Betroffenen droht zudem die Eintragung eines Punktes "in Flensburg".
Unser Mandant soll versehentlich zu schnell gewesen sein. Das Amtsgericht verurteilt ihn in erster Instanz zu Geldbuße 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Hiergegen erhebt der Betroffene Rechtsbeschwerde. Die Verteidigung rügt, dass das Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist schriftlich von der Richterin zur Akte gebracht worden sei.
Pkw-Totalschaden nach Verkehrsunfall. Im Schadengutachten stehen drei Restwertangebote von lokalen Restwertaufkäufern. Unser Mandant verkauft das Wrack an den Höchstbietenden. Einige Zeit später unterbreitet der Haftpflichtversicherer des Schädigers für das Wrack ein wesentlich höheres Restwertangebot eines ortsfremden Händlers.
Unser Mandant soll mit mindestens 1,52 Promille Auto gefahren sein. Sein Führerschein wird deshalb von der Polizei in sofort amtliche Verwahrung genommen, ihm wird damit das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorläufig untersagt. Der Beschuldigte beantragt in der Folge während des laufenden Strafverfahrens die Herausgabe seines Führerscheins.