Unser Mandant soll mit einem Mietwagen gedrängelt, dann verkehrswidrig überholt und dabei eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung begangen haben. Die Staatanwaltschaft erhebt wegen dieses Vorwurfs Anklage beim Amtsgericht Bad Hersfeld. Dieses entzieht dem Angeschuldigten auf Antrag der Staatanwaltschaft sofort gem. § 111 a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis.
Unser Mandant soll mit seinem Pkw falsch geparkt haben, und zwar so, dass er damit die Durchfahrt von Linienbussen des Schienersatzverkehrs eines Leipziger Verkehrsbetriebes vereitelt habe. Der Verkehrsbetrieb lässt das Fahrzeug des Mandanten abschleppen und verlangt dafür schließlich mit einer Klage vor dem Amtsgericht Leipzig Kosten in Höhe von 289,26 EUR vom Beklagten ersetzt.
Unser Mandant soll innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 80,00 EUR, ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch durch seinen Verteidiger ein.
Unser Mandant soll unter THC-Einfluss mit einem Pkw gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 1.000,00 EUR Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Die darin liegende Verdoppelung der Regelgeldbuße begründet die Bußgeldbehörde damit, dass der Betroffene etwa eineinhalb Monate vor der Tat schon einmal unter Einfluss von THC mit einem Kfz angehalten und belehrt worden sei, es liege also ein strenger zu ahndender Wiederholungsfall vor.
Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn 65 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 440,00 EUR Geldbuße und zwei Monate Fahrverbot.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür anstatt der Regelgeldbuße von 70,00 EUR wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister eine erhöhte Geldbuße von 100,00 EUR.
Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 18 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts auf einer Autobahn 42 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt deshalb die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und das dafür regelmäßig vorgesehene Fahrverbot von einem Monat.
Unser Mandant soll den Termin zur fälligen Hauptuntersuchung für sein Fahrschulmotorrad um acht Monate überschritten haben. Die Bußgeldbehörde ahndet das mit einer Geldbuße von 60,00 EUR. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge.
Unser Mandant soll vor seinem Grundstück vorbotswidrig geparkt haben, weil die Straßenstelle dort zum Parken zu eng gewesen sei - der Betroffene parkt dort seit Jahren regelmäßig. Gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamtes Nordsachsen legt er Einspruch ein.