Aktuelles

Messprotokoll auf Basis veralteter Gebrauchsanweisung - Amtsgericht Leipzig stellt Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 350 ein

Unser Mandant soll innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 80,00 EUR, ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch durch seinen Verteidiger ein.

Amtsgericht Weißenburg senkt Geldbuße für Fahren unter Einfluss von THC von 1.000,00 EUR auf 500,00 EUR

Unser Mandant soll unter THC-Einfluss mit einem Pkw gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 1.000,00 EUR Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Die darin liegende Verdoppelung der Regelgeldbuße begründet die Bußgeldbehörde damit, dass der Betroffene etwa eineinhalb Monate vor der Tat schon einmal unter Einfluss von THC mit einem Kfz angehalten und belehrt worden sei, es liege also ein strenger zu ahndender Wiederholungsfall vor.

Thüringer Oberlandesgericht hebt Verurteilung zu zwei Monaten Fahrverbot und 500,00 EUR Geldbuße auf - notwendige Mitwirkung der Staatsanwaltschaft war vom Amtsgericht übersehen worden

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn 65 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 440,00 EUR Geldbuße und zwei Monate Fahrverbot.

Fahrsicherheitstraining als positives Nachtatverhalten - AG Grimma senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 18 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Zerbst nimmt wegen Häufung von Gründen einen Ausnahmefall an und sieht von einmonatigem Regelfahrverbot ab

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts auf einer Autobahn 42 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt deshalb die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und das dafür regelmäßig vorgesehene Fahrverbot von einem Monat.

Fahrlehrer soll Hauptuntersuchung für Fahrschulmotorrad um acht Monate versäumt haben: Amtsgericht Leipzig stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Unser Mandant soll den Termin zur fälligen Hauptuntersuchung für sein Fahrschulmotorrad um acht Monate überschritten haben. Die Bußgeldbehörde ahndet das mit einer Geldbuße von 60,00 EUR. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge.

Strafurteil wegen derselben Fahrt hindert erneute Verurteilung wegen tateinheitlicher, aber getrennt verfolgter Ordnungswidrigkeit - Amtsgericht Borna stellt Verfahren ein

Gelegentlich kommt es vor, dass auf einer Fahrt mit einem Kfz ein Strafgesetz verletzt wird und bei dieser Gelegenheit auch noch eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen werden, zum Beispiel: Der Mandant fährt betrunken (Straftat) und fährt dabei zu schnell (Ordnungswidrigkeit), so dass er geblitzt wird.

Amtsgericht Stadtroda sieht ohne Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot ab - wegen besonderer Härte eines Fahrverbotes und nur einfacher Fahrlässigkeit des Betroffenen

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 43 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde ahndet dies mit 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.