Verkehrsrecht Leipzig

Gutachten bestätigt um 1 km/h geringere Geschwindigkeit - Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR kosten und die Eintragung eines Punktes "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Verteidigung holt außerhalb des gerichtlichen Verfahrens ein privates technisches Sachverständigengutachten ein, das lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h feststellt. Das Amtsgericht Leipzig entscheidet nach Vorlage dieses Gutachtens im Beschlussverfahren und verhängt gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nur 35,00 EUR. Mit dem Gutachten sei von einem km/h weniger als vorgeworfen auszugehen, so das Amtsgericht im Ergebnis (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 04.07.2017, Az.: 231 OWi 503 Js 32304/17). Dem Betroffenen bleibt damit wegen Unterschreitung der sog. Eintragungsgrenze von 60,00 EUR ein Punkt im Fahreignungsregister erspart.

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