Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Braunschweig senkt Geldbuße wegen Abstandsverstoß unter die "Eintragungsgrenze" - Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn bei 147 km/h nur weniger als 5/10 des halben Tachowertes als Abstand eingehalten haben (35 m). Das soll für ihn 100,00 EUR Geldbuße und einen Punkt "in Flenburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach dem Vorfall absolviert der Betroffene auf Rat des Verteidigers ein Fahrsicherheitstraining bei einem Automobilclub. Der Betroffene legt dem Amtsgericht sodann die Teilnahmbescheinigung für das Fahrsicherheitstraining vor und macht geltend, dass ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten vorliege. Dieses rechtfertige eine Absenkung der Geldbuße. Das Amtsgericht Braunschweig wertet die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining als Maßnahme der Spezial- und Generalprävention, die es rechtfertige, die Geldbuße in einen Bereich abzusenken, in dem noch keine Punkte anfallen (Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 01.06.2017, Az.: 5 OWi 912 Js 39512/16 mit Berichtigungsbeschluss vom 27.07.2017)

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