Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst die strafrechtlichen Vorschriften insbesondere des Strafgesetzbuches (StGB) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Nach diesen Vorschriften werden die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Straftaten staatlich geahndet. Zum Verkehrsstrafrecht gehören Delikte wie die fahrlässige Körperverletzung, die Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs und die Unfallflucht. Es erstreckt sich bis hin zu spezielleren Delikten der strafrechtlichen Nebengesetze wie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) oder Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz (§ 6 PflVG), um nur einige Beispiele zu nennen.

Wir helfen Ihnen bei der Abwehr zu Unrecht erhobener Vorwürfe und können selbst bei tatsächlich begangenen Straftaten häufig zur Einstellung des Verfahrens oder zur Rettung des Führerscheins beitragen.

Wenn wegen einer Tat, wegen derer das Gericht die Ungeeignetheit des Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen annimmt, der Führerschein entzogen und eine Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde, kann ein wertvoller anwaltlicher Dienst auch darin bestehen, den Weg zu einer erheblichen Sperrzeitverkürzung zu ebnen.