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Nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: AG Leipzig verhängt lediglich Geldauflage und stellt das Verfahren nach Zahlung ein

Unser Mandant soll mit einem E-Scooter wegen Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Das Amtsgericht erlässt deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Die Fahrerlaubnis soll entzogen und eine Sperre für die Wiederteilung von 9 Monaten verhängt werden. Der Angeschuldigte legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein.

Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - ohne Erhöhung der Geldbuße

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet haben, wobei die Rotphase länger als eine Sekunde betragen habe. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 200,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Freispruch - schlechtes Fahrerfoto genügt dem Amtsgericht Torgau nicht zur Fahreridentifizierung

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw fahrlässig um 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 200,00 EUR. Ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Amtsgericht Rosenheim verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - Bayerisches Oberstes Landesgericht hebt Urteil auf

Unser Mandant soll mit einem Pkw ein Überholverbot missachtet haben. Deshalb wird gegen ihn von der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 70,00 EUR verhängt. Ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verurteilt das Amtsgericht Rosenheim den von der Hauptverhandlung abwesenden Betroffenen, der in der Hauptverhandlung auch nicht anwaltlich vertreten ist, wegen vorsätzlicher Begehung zu einer Geldbuße von 140,00 EUR.  Dagegen beantragt der Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde, die er zudem einlegt.

Amtsgericht Wernigerode durfte Einspruch nicht verwerfen - OLG Naumburg hebt Urteil auf

Der Einspruch unseres Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem 440,00 EUR Geldbuße und ein Monat Fahrverbot  verhängt worden waren, wurde vom Amtsgericht Wernigerode in der Hauptverhandlung verworfen. Das Amtsgericht begründete dies damit, dass es den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden habe und auch sein Verteidiger nicht erschienen sei. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.

Amtsgericht Eilenburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und senkt Geldbuße von 260,00 EUR auf 190,00 EUR ab

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 38 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 260,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Amtsgericht Eilenburg lässt zwei Monate Fahrverbot wegfallen und senkt Geldbuße von 400,00 EUR auf 240,00 EUR ab

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 33 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt wegen einer einschlägigen Voreintragung eine Geldbuße von 400,00 EUR und daneben zwei Monate Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.