Amtsgericht Halle lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - wegen Teilnahme am Fahreignungsseminar und besonderer Härte
Unser Mandant soll auf einer Autobahn mit einem Pkw 41 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Nach dem Vorfall nimmt er an einem Fahreignungsseminar (FES) teil. Das Amtsgericht Halle sieht im Beschlussverfahren bei Erhöhung der Regelgeldbuße vom Fahrverbot ab. In diesem Zusammenhang sei die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar zu berücksichtigen, weil die damit verbundenen Kosten bereits eine spürbare Folge des Verstoßes gewesen seien, so das Amtsgericht. Mit diesem Aufwand bringe der Betroffene zum Ausdruck, dass er ernsthaft seine Disziplinierung im Straßenverkehr anstrebe. Zudem bedeute das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte, weil er als Selbständiger ständig mit dem Pkw pendele und hierbei ständig in Kisten verpackte Waren befördern müsse. Das sei mit vertretbarem Aufwand für den Betroffenen ohne die Nutzung seines Pkw nicht zu bewerkstelligen. Insgesamt gesehen bedürfe es deshalb der verstärkten Einwirkung durch ein Fahrverbot nicht, so der Amtsrichter im Ergebnis (Amtsgericht Halle, Beschluss vom 12.06.2017, Az.: 382 OWi 358 Js 68670/16 (381/16).