Verkehrsrecht Leipzig

Punkt fällt trotz 55 km/h in 30er-Zone weg - Amtsgericht Leipzig belohnt positives Nachtatverhalten

Unser Mandant soll innerorts in einer 30er-Zone mit einem Pkw 55 km/h gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR kosten und die Eintragung eines Punktes "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er nimmt nach dem Vorfall an einem Fahrsicherheitstraining eines großen deutschen Automobilclubs teil. In der Hauptverhandlung legt der Betroffene dem Gericht diese Teilnahmebescheinigung vor. Das Amtsgericht sieht in der Teilnahme ein positives Nachtatverhalten, das die Absenkung der Geldbuße auf 55,00 EUR rechtfertigt (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 217 OWi 506 Js 1389/17). Dem Betroffenen bleibt damit wegen Unterschreitung der sog. Eintragungsgrenze von 60,00 EUR ein Punkt im Fahreignungsregister erspart.

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