Verkehrsrecht Leipzig

AG Weimar senkt "im zweiten Anlauf" Gesamtgeldbuße wegen mehrerer Verstöße bei einem Gefahrguttransport von 460,00 EUR auf 250,00 EUR

Unser Mandant soll tateinheitlich Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert haben, zudem gegen eine Vorschrift über die Bremsen und eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, jeweils bei einem Gefahrguttransport, verstoßen haben. Er erhält hierfür einen Bescheid mit einem Bußgeld von 460,00 EUR. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch hiergegen ein. Zunächst verurteilt das Amtsgericht Weimar den Betroffenen zur Geldbuße aus dem Bußgeldbescheid. Der Betroffene erhebt durch seinen Verteidiger hiergegen erfolgreich Rechtsbeschwerde. Nach Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch nebst Feststellungen hierzu und Zurückverweisung durch das Thüringer Oberlandesgericht verurteilt das Amtsgericht Weimar den Betroffenen erneut, diesmal aber nur zur Geldbuße von 250,00 EUR. Bei der Bemessung der Geldbuße sei insbesondere ausschlaggebend, dass seit der Tat mittlerweile mehr als zwei Jahre vergangen seien und der Betroffene sich nach der Tat verkehrsgetreu verhalten habe (Amtsgericht Weimar, Urteil vom 20.04.2017, Az.: 612 Js 201901/15 8 OWi).

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