OLG Koblenz hebt Urteil auf - Amtsgericht Simmern/Hunsrück hatte rechtliches Gehör verletzt
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Simmern wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 36 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Dagegen beantragt der Betroffene durch seinen Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde und legt diese ein.
