Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmer mit Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit und sind daher mit den jeweiligen Sichtweisen und Interessenlagen bestens vertraut.
Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind unter anderem:
Beratung und Vertretung bei Kündigung, Führung von Kündigungsschutzprozessen
Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverträgen gegen Zahlung einer Abfindung
Beratung und Vertretung rund um Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
Entwurf oder Überprüfung von Arbeitsverträgen
Kontrolle von Befristungen
Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
Klagen wegen Lohn- oder Gehalts- oder sonstigen Vergütungsansprüchen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hatte Ihr Flug Verspätung und Sie möchten eine Entschädigung von der Airline bekommen? Wir kümmern uns schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer!
Wir sind Ihre spezialisierten Ansprechpartner bei allen Problemen rund um das Verkehrsrecht. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Fragen gern weiter.
Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht sind unter anderem:
Bußgeldsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verteidigung nach
Blitzer wegen Geschwindigkeit
Lasermessung
Rotblitzer
Abstandsunterschreitung
Alkohol am Steuer
Handy am Steuer
Vorfahrtsverletzung
Fehler beim Wenden, Ausfahren aus Grundstücken, Rückwärtsfahren
Verkehrsstrafsachen
Verteidigung nach Vorwürfen wie
fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht),
Unser Mandant wird vom Amtsgericht Weißenfels wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreiotung zu einer Geldbuße von 350,00 EUR verurteilt. Dagegen erhebt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde.
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw innerorts 19 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Lkw unachtsam rechts abgebogen und mit einem in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer kollidiert sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür die Regelsanktionen von 170,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein.
Für unsere Beauftragung können Sie die folgenden Formulare verwenden. Bitte beachten Sie bei den Vollmachten die Unterscheidung nach Straf- und Bußgeldsachen einerseits, Zivil- und sonstigen Sachen andererseits. Bitte füllen Sie auch das Mandantenblatt vollständig aus. Senden Sie uns die Unterlagen dann nach Unterzeichnung bitte im Original (nicht lediglich per E-Mail oder Telefax). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.