Ohne Gründe an Staatsanwaltschaft zugestelltes Urteil durfte nachträglich nicht vom Amtsgericht ergänzt werden - Brandenburgisches OLG hebt Urteil des Amtsgerichtes Potsdam auf
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Potsdam wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang zu einer Geldbuße von 290,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von einem Monat wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.