Unser Mandant soll mit einem Pkw abgebogen sein, ohne zu blinken, wodurch es zum Unfall gekommen sei. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 10,00 EUR. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch ein.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen sowie 4 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Revision ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw bei bereits 0,66 Sekunden andauerndem Roticht die Haltelinie an einer Ampel passiert haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 44 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 160,00 EUR Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Zwei Punkte im Fahreignungsregister wären außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 51 km/h zu schnell gefahren sein. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein und wird vom AG Waren (Müritz) zu einer Geldbuße von 500,00 EUR und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen erhebt der Verteidiger des Betroffenen Rechtsbeschwerde und begründet diese insbesondere auch mit der Verfahrensrüge.
Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 8 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Borna einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist.
Unser Mandant flog von Dresden über Frankfurt/Main nach New York. Der Flug war derart verspätet, dass der Mandant außerplanmäßig in NY übernachten musste. Die Airline zahlt zunächst weder den Ausgleichsanspruch von 600,00 EUR wegen Flugverspätung, noch Hotelkosten von 242,00 EUR für eine Übernachtung und Taxikosten von 52,70 EUR. Es wird also Klage vor dem Amtsgericht Dresden erhoben.
Unser Mandant soll unter Wirkung von THC ein Kraftfahrzeug geführt haben. Gegen den Bußgeldbescheid mit 500,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot legt er Einspruch ein. Der Verteidiger beantragt, den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Erfurt zu entbinden, weil der Betroffene zwar die Fahrereigenschaft einräume, sich aber im Übrigen zur Sache in der Hauptverhandlung nicht einlassen werde. Diesen Antrag lehnt der Amtsrichter ab und beharrt auf dem Erscheinen des Betroffenen. Nachdem weder Betroffener noch Verteidiger zur Verhandlung erscheinen, verwirft das Amtsgericht den Einspruch durch Urteil. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw 33 km/h zu schnell gefahren sein. Für ihn existieren schon 3 verwertbare Voreintragungen im Fahreignungsregister wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Neben einer leicht erhöhten Geldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw 27 km/h zu schnell gefahren sein. Innerhalb eines Jahres vor dieser Fahrt war ein Bußgeldbescheid gegen ihn wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h rechtskräftig geworden. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.