Begutachtung unverhältnismäßig - Amtsgericht Auerbach stellt Bußgeldverfahren ein
Unser Mandant soll mit einem Pkw abgebogen sein, ohne zu blinken, wodurch es zum Unfall gekommen sei. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 10,00 EUR. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch ein. Das Amtsgericht Auerbach stellt das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein, da eine ansonsten eine Zeugenvernehmung und die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens erforderlich seien, was völlig unverhältnismäßig sei (Amtsgericht Auerbach, Beschluss vom 27.11.2019, Az.: 4 OWi 440 Js 23591/19).