Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw 14 km/h zu schnell gefahren sein und gleichzeitig mit einem Handy telefoniert haben. Gegen den diesbezüglichen Bußgeldbescheid, der einen Punkt "in Flensburg" nach sich zieht, erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw 30 km/h zu schnell gefahren sein. Wegen Voreintragungen erhöht die Ordnungsbehörde das Bußgeld von regelmäßig 100,00 EUR auf 130,00 EUR. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw 46 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 160,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von einem Monat wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant wurde von der Stadt Stuttgart wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 26 km/h mit einer Geldbuße von 95,00 EUR belangt. Gegen den Bußgeldbescheid legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Einspruch ein. Dieser Einspruch wird in der Hauptverhandlung vom Amtsgericht Stuttgart verworfen, weil weder Verteidiger, noch Betroffener in der Hauptverhandlung erscheinen. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese schon 51,96 Sekunden Rotlicht zeigte. Mit dem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße von 200,00 EUR und ein Monat Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.