Verkehrsrecht Leipzig

51,96 Sekunden Rot - trotzdem fällt Fahrverbot wegen Augenblicksversagens ohne Erhöhung der Geldbuße weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese schon 51,96 Sekunden Rotlicht zeigte. Mit dem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße von 200,00 EUR und ein Monat Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er beruft sich vor Gericht darauf, dass es sich um einen sog. Frühstart gehandelt habe. Er habe ordnungsgemäß an der roten Ampel gestanden, sei dann aber durch Umschalten eines nicht für ihn geltenden Ampelregisters auf "Grün" irritiert worden und versehentlich kurz vor dem Umschalten der für ihn geltenden Ampel auf "Grün" losgefahren. Das Amtsgericht sieht hierin ein Augenblicksversagen, das ein Abweichen vom Regelfahrverbot ohne Erhöhung der Regelgeldbuße ermögliche und vorliegend auch gebiete (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 19.05.2020, Az.: 211 OWi 502 Js 5483/20). Dem Betroffenen bleibt damit ein Monat Fahrverbot erspart, ohne dass dafür wie sonst regelmäßig bei Absehen vom Fahrverbot eine höhere Geldbuße zu zahlen gewesen wäre.

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