Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Eilenburg senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 02.06.2020, Az.: 8 OWi 504 Js 56212/19). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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