Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Haldensleben senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Haldensleben, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 11 OWi 876/19 (775 Js 28600/19)). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.