Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese schon 51,96 Sekunden Rotlicht zeigte. Mit dem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße von 200,00 EUR und ein Monat Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Waren wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 51 km/h zu einer Geldbuße von 500,00 EUR sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein, das Urteil wird vom zuständigen Oberlandesgericht aufgehoben und an das AG Waren zurückverwiesen, weil der Amtsrichter die Urteilsgründe verspätet absetzte.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 320,00 EUR sowie einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw abgebogen sein, ohne zu blinken, wodurch es zum Unfall gekommen sei. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 10,00 EUR. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch ein.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen sowie 4 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Revision ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw bei bereits 0,66 Sekunden andauerndem Roticht die Haltelinie an einer Ampel passiert haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.