Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten vermeidet Punkt auch nach Rotlichtverstoß - AG Leipzig senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab

Unser Mandant soll mit einem Pkw bei bereits 0,66 Sekunden andauerndem Roticht die Haltelinie an einer Ampel passiert haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht Leipzig sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (AG Leipzig, Beschluss vom 30.09.2019, Az.: 275 OWi 964 Js 35558/19 jug (2)). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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