Verkehrsrecht Leipzig

Beschwerde erfolgreich - Landgericht Halle hebt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf

Die Staatsanwaltschaft Halle wirft unserem Mandanten vor, er habe mit einem Pkw grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine stehende Straßenbahn links überholt und dabei einen Fußgänger mit der Folge erheblicher Verletzungen überfahren, Straßenverkehrsgefährdung, § 315 c StGB. Zuvor hatte schon die Polizei an Ort und Stelle den Führerschein des Beschuldigten sichergestellt. Das Amtsgericht Halle erlässt nach Widerspruch des Beschuldigten gegen die Sicherstellung einen Beschluss nach § 111 a StPO, mit dem dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Nach Akteneinsicht legt der Beschuldigte durch seinen Verteidiger Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Der Verteidiger macht insbesondere geltend, dass eine Rücksichtslosigkeit des schweigenden Beschuldigten nicht nachzuweisen sei. Auf dem Tatvideo sei ein vorausfahrendes Fahrzeug zu sehen, dass ganz ähnlich wie der Beschuldigte gefahren sei, vielleicht sei er diesem nur reflexhaft gefolgt. Aus diesem Grund hebt das Landgericht Halle den Beschluss des Amtsgerichtes über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte einfach dem Impuls nachgegeben habe, der vorausfahrenden städtischen Kehrmaschine hinterherzufahren. Deshalb sei Rücksichtslosigkeit nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit festzustellen, so das Landgericht (Landgericht Halle, Beschluss vom 12.03.2021, Az.: 3 Qs 275 Js 42883/20 [28/21]).

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