Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 24 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Potsdam wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang zu einer Geldbuße von 290,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von einem Monat wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unsere Mandantin verklagt ihre Unfallgegnerin und deren Versicherer auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Sie trägt vor, die Unfallgegnerin habe ihre Vorfahrt verletzt. Diese wiederum behauptet, unsere Mandantin sei beim Linksabbiegen gegen ihren noch vor der Einmündung in der Nebenstraße stehenden Pkw gefahren, weil sie die Kurve geschnitten habe. Der beklagte Versicherer hielt den Unfallhergang für nicht aufklärbar und zahlte deshalb vorgerichtlich nur 50 % Schadensersatz.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 46 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein Monat Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 61 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 480,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant, Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, soll mit einem E-Roller, der nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ein Kraftfahrzeug ist, mit 1,37 Promille Alkohol im Blut im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs gewesen sein und dabei die Vorfahrt eines Streifenwagens missachtet haben. Die Polizei stellt seinen Führerschein an Ort und Stelle sicher. Im Ermittlungsverfahren wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug nach § 316 StGB vorgeworfen, regelmäßig wäre hierfür neben einer Geldstrafe auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Beschuldigte nimmt im Ermittlungsverfahren zum Tatvorwurf durch seinen Verteidiger Stellung.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 80,00 EUR wäre ein Punkt "in Flensburg" die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw die Vorfahrt eines anderen missachtet und dadurch einen Unfall verursacht haben. Neben der Regelgeldbuße von 120,00 EUR wäre ein Punkt "in Flensburg" die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw das Rotlicht einer Ampel fahrlässig missachtet haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 100,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.