Aktuelles

Vorfahrtsverstoß führt zu voller Haftung - Amtsgericht Halle klärt Unfallhergang durch Sachverständigengutachten

Unsere Mandantin verklagt ihre Unfallgegnerin und deren Versicherer auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Sie trägt vor, die Unfallgegnerin habe ihre Vorfahrt verletzt. Diese wiederum behauptet, unsere Mandantin sei beim Linksabbiegen gegen ihren noch vor der Einmündung in der Nebenstraße stehenden Pkw gefahren, weil sie die Kurve geschnitten habe. Der beklagte Versicherer hielt den Unfallhergang für nicht aufklärbar und zahlte deshalb vorgerichtlich nur 50 % Schadensersatz.

Amtsgericht Leipzig halbiert Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen - wegen Unzuverlässigkeit des Messgerätes Schätzung von nur 29 km/h Überschreitung anstatt 46 km/h

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 46 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein Monat Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Trotz Trunkenheitsfahrt mit E-Roller (=Kraftfahrzeug): AG Tiergarten entzieht die Fahrerlaubnis nicht, sondern belässt es bei Fahrverbot

Unser Mandant, Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, soll mit einem E-Roller, der nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ein Kraftfahrzeug ist, mit 1,37 Promille Alkohol im Blut im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs gewesen sein und dabei die Vorfahrt eines Streifenwagens missachtet haben. Die Polizei stellt seinen Führerschein an Ort und Stelle sicher. Im Ermittlungsverfahren wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug nach § 316 StGB vorgeworfen, regelmäßig wäre hierfür neben einer Geldstrafe auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Beschuldigte nimmt im Ermittlungsverfahren zum Tatvorwurf durch seinen Verteidiger Stellung.

Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht wirksam zugestellt - Amtsgericht Leipzig stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 80,00 EUR wäre ein Punkt "in Flensburg" die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Bußgeldbescheid (Vorfahrtsverstoß mit Unfallfolge) nicht wirksam zugestellt - Amtsgericht Leipzig stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw die Vorfahrt eines anderen missachtet und dadurch einen Unfall verursacht haben. Neben der Regelgeldbuße von 120,00 EUR wäre ein Punkt "in Flensburg" die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Leipzig senkt Geldbuße bei Rotlichtverstoß auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw das Rotlicht einer Ampel fahrlässig missachtet haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Eilenburg: Geständnis wiegt bei LEIVTEC XV 3-Messung erheblich, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 100,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Stadtroda verletzt rechtliches Gehör: Thüringer OLG lässt die Rechtsbeschwerde zu und hebt Urteil auf

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 30 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er beantragt, ihn von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin zu entbinden und erklärt zugleich, er sei der Fahrer gewesen, werde zur Sache in der Hauptverhandlung aber nichts sagen. Der Verteidiger kündigt an, nicht zur anberaumten Hauptverhandlung zu erscheinen. Das Amtsgericht Stadtroda entbindet den Betroffenen nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen. Weder Betroffener noch Verteidiger erscheinen zum Termin. Das Amtsgericht verwirft den Einspruch in der Hauptverhandlung durch Urteil, weil der Betroffene unentschuldigt nicht erschienen sei. Dagegen beantragt der Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde.