Aktuelles

Versicherer führt aussichtslosen Prozess - und wird vom Landgericht Leipzig auch zur Zahlung von rund 8.500,00 EUR Nutzungsausfallersatz verurteilt

Unserem Mandanten wird mit einem Pkw geradeaus fahrend die Vorfahrt von einem entgegenkommenden Linksabbieger genommen. Dadurch kommt es zur Kreuzungskollision. Unser Mandant wird verletzt, sein rund 36.000,00 EUR teurer Pkw erleidet Totalschaden. Der Unfallgegner und mit ihm sein Versicherer behaupten, der Linksabbieger habe unseren Mandanten zwar vor der Kollison nicht gesehen, unser Mandant müsse aber bei roter Ampel in die Kreuzung gefahren sein. Jedenfalls sei das unaufklärbar und man wolle nur die Hälfte des Schadens zahlen. Gleichwohl das Fahrzeug völlig zerstört sei, sei unser Mandant nicht verletzt worden, weshalb auch kein Schmerzensgeld geschuldet sei. Unser anwaltlich vertretener Mandant warnt den Versicherer mehrfach vor Verzögerung des vollständigen Ersatzes, die zu einem besonders hohen Nutzungsausfallschaden führen würde. Das fruchtet nicht, sodass unser Mandant Klage vor dem Landgericht Leipzig auf vollen Schadensersatz erhebt.

Brandenburgisches OLG hebt Urteil des Amtsgerichts Potsdam teilweise auf - Voreintragungen nicht hinreichend festgestellt

Unser Mandant soll gegen seine Wartepflicht an einem Bahnübergang verstoßen haben. Neben einer wegen Voreintragungen im FAER erhöhten Geldbuße wird der Betroffene in erster Instanz vom Amtsgericht Potsdam zu Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Hiergegen erhebt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde.

Amtsgericht Leipzig lässt trotz mehr als einer Sekunde Rotlicht Fahrverbot wegfallen - wegen Augenblicksversagens des Betroffenen

Unser Mandant soll das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage mit einem Pkw missachtet haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauerte. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Amtsgericht Stendal verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - OLG Naumburg hebt Urteil auf

Unser Mandant soll mit einem Pkw das Rotlicht einer Lichzeichenanlage missachtet haben. Deshalb wird gegen ihn von der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 90,00 EUR verhängt. Ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich der Betroffene auf Antrag seines Verteidigers von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Verhandlung vom Amtsgericht Stendal entbinden. Auch der Verteidiger erscheint, nach entsprechender Ankündigung, nicht zum Termin. Das Amtsgericht Stendal verwirft den Einspruch, weil der Betroffene ohne genügende Entschuldigung der Hauptverhandlung fern geblieben sei. Dagegen beantragt der Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde, die er zudem einlegt.

Amtsgericht Leipzig verhängt trotz mehrfacher einschlägiger Vorstrafen bei zweimaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis keine isolierte Sperre - insbesondere wegen verkehrspsychologischer Beratung und Antrag auf Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Unser Mandant soll zweimal vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw gefahren sein. Er ist wegen des gleichen Delikts mehrfach vorbestraft, zudem auch wegen anderer. Die Staatsanwaltschaft Leipzig klagt ihn deshalb zum Amtsgericht Leipzig an. Neben der Bestrafung zielt sie mit der Anklage darauf ab, dass vom Amtsgericht gegen den Angeklagten eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wird. Denn sie hält den Angeklagten wegen der angeklagten Taten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Angeklagte lässt sich auf die Hauptverhandlung durch seinen Verteidiger vorbereiten und dort durch diesen verteidigen.

Positives Nachtatverhalten durch verkehrspädagogische Beratung - AG Leipzig senkt Geldbuße bei Überschreitung von 24 km/h innerorts auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 24 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Ohne Gründe an Staatsanwaltschaft zugestelltes Urteil durfte nachträglich nicht vom Amtsgericht ergänzt werden - Brandenburgisches OLG hebt Urteil des Amtsgerichtes Potsdam auf

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Potsdam wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang zu einer Geldbuße von 290,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von einem Monat wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.

Vorfahrtsverstoß führt zu voller Haftung - Amtsgericht Halle klärt Unfallhergang durch Sachverständigengutachten

Unsere Mandantin verklagt ihre Unfallgegnerin und deren Versicherer auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Sie trägt vor, die Unfallgegnerin habe ihre Vorfahrt verletzt. Diese wiederum behauptet, unsere Mandantin sei beim Linksabbiegen gegen ihren noch vor der Einmündung in der Nebenstraße stehenden Pkw gefahren, weil sie die Kurve geschnitten habe. Der beklagte Versicherer hielt den Unfallhergang für nicht aufklärbar und zahlte deshalb vorgerichtlich nur 50 % Schadensersatz.

Amtsgericht Leipzig halbiert Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen - wegen Unzuverlässigkeit des Messgerätes Schätzung von nur 29 km/h Überschreitung anstatt 46 km/h

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 46 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein Monat Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.