Freispruch vom Vorwurf der Unfallflucht - Amtsgericht Chemnitz reichen Indizien zur Verurteilung nicht aus
Unser Mandant soll als Fahrer eines Pkw auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums gedriftet sein und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und einen Zaun beschädigt haben. Dann soll er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und mit dem Fahrzeug eine hunderte Meter lange Betriebsmittelspur hinterlassen haben. Hierfür erlässt das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den vielfach vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen, entzieht ihm die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten. Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unterbleibt. Der Angeklagte legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In der Hauptverhandlung lässt sich der Angeklagte schweigend verteidigen. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen in insgesamt zwei Verhandlungsterminen kommt das Amtsgericht zur Erkenntnis, dass zwar verschiedene Indizien für die Täterschaft des Angeklagten sprächen: Er sei Halter des inkriminierten Fahrzeugs gewesen, er sei verkehrsstrafrechtlich vorgeahndet gewesen, die Zeugenaussagen seien zurückhaltend gewesen, er habe den Abschleppauftrag für das beschädigte Fahrzeug erteilt. Das alles schlösse aber nicht zur Überzeugung des Gerichtes aus, dass jemand anders der Fahrzeugführer gewesen sei. Insbesondere kämen weiter als Täter andere Dritte aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten in Betracht, so der Amtsrichter. Mangels Tatnachweis sprach das Gericht den Angeklagten also frei (Amtsgericht Chemnitz, Az.: 6 Cs 512 Js 33464/20).