Amtsgericht Meldorf: Handfunkgerät war nicht verboten - Mobiltelefonverstoß nicht nachweisbar
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw 14 km/h zu schnell gefahren sein und gleichzeitig mit einem Handy telefoniert haben. Gegen den diesbezüglichen Bußgeldbescheid, der einen Punkt "in Flensburg" nach sich zieht, erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Der Verteidiger trägt vor, der Betroffene sei zwar versehentlich 14 km/h zu schnell gewesen. In der Hand habe er aber ein bis zum 01.07.2020 erlaubtes Handfunkgerät und kein Mobiltelefon gehalten. Das Amtsgericht Meldorf hält dies für plausibel und nicht zu widerlegen. Es setzt daher im Beschlussverfahren nur die Regelgeldbuße für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25,00 EUR fest - ein Punkt bleibt dem Betroffenen damit erspart (Amtsgericht Meldorf, Beschluss vom 02.12.2020, Az.: 25 OWi 305 Js 24693/20). Die Ausnahmeregelung wurde zwischenzeitlich bis 01.07.2021 verlängert.