Verkehrsrecht Leipzig

OLG Dresden hebt Urteil des Amtsgerichtes Eilenburg auf - Urteil war nicht rechtzeitig begründet worden

Unser Mandant soll versehentlich zu schnell gewesen sein.
Das Amtsgericht verurteilt ihn in erster Instanz zu Geldbuße 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Hiergegen erhebt der Betroffene Rechtsbeschwerde. Die Verteidigung rügt, dass das Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist schriftlich von der Richterin zur Akte  gebracht worden sei.
Das OLG Dresden sieht das ebenso, hebt das Urteil des Amtsgerichtes auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Amtsgericht (OLG Dresden, Beschluss vom 23.03.2017, Az.: 22 Ss 169/17 (B)).

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