Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Halle sieht trotz Alkoholfahrt von Fahrverbot ab

Unser Mandant soll unter Alkoholeinfluss Auto gefahren sein. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration soll 0,37 mg/l betragen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür eine Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Auf den Einspruch des Betroffenen hin lässt das Amtsgericht Halle das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße wegfallen. Es bedürfe des gesonderten Denkzettels eines Fahrverbots trotz der festgestellten Alkoholfahrt nicht mehr, so das Amtsgericht. Denn unter anderem habe der Betroffene nach der Tat freiwillig an einem Fahreignungsseminar mit entsprechenden Kosten teilgenommen, den Betroffenen habe das Gerichtsverfahren beeindruckt, er sei offensichtlich reuig, die Tat liege lange zurück und das Fahrverbot würde den Betroffenen unverhältnismäßig hart treffen. Die nachhaltigen finanziellen Folgen des Vorfalls genügten deshalb, so das Amtsgericht im Ergebnis (AG Halle, Urteil vom 10.04.2017, 382 OWi 358 Js 12132/16 (219/16)).

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