Verkehrsrecht Leipzig

Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht wirksam zugestellt - Amtsgericht Borna stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 37 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 120,00 EUR wäre ein Punkt "in Flensburg" die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Im weiteren Verfahrensverlauf rügt der Verteidiger den Eintritt von Verfolgungsverjährung. Er trägt vor, der Bußgeldbescheid sei durch eine unzulässige, unwirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in den Kanzleibriefkasten zugestellt worden, obwohl die primär vorgeschriebene persönliche Zustellung ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Das Amtsgericht Borna kommt deshalb zum Ergebnis, dass der Tatvorwurf zum Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei Gericht bereits verjährt gewesen ist und stellt das Verfahren durch Beschluss ein (Amtsgericht Borna, Beschluss vom 15.11.2022, Az.: 10 OWi 506 Js 21580/22).

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