Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 38 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 260,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 33 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt wegen einer einschlägigen Voreintragung eine Geldbuße von 400,00 EUR und daneben zwei Monate Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll fahrlässig mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr mit einem Pkw unterwegs gewesen und in Tateinheit fahrlässig von der fahrbahn Abgekommen sein. Die Ordnungsbehörde verhängt eine Geldbuße von 517,50 EUR. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigeit um 24 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine wegen Voreintragungen von 100,00 EUR auf 170,00 EUR erhöhte Geldbuße, ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unsere Mandantin soll mit ihrem Pkw die Vorfahrt eines Radfahrers verletzt haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 120,00 EUR, ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 115,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll eine Rettungsgasse verbotswidrig benutzt haben. Neben der Regelgeldbuße von 240,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 24 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 115,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Döbeln wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße von 1.000,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von drei Monaten wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 33 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 260,00 EUR wären zwei Punkte "in Flensburg" und ein Monat Fahrverbot die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.