Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig lässt trotz mehr als einer Sekunde Rotlicht Fahrverbot wegfallen - wegen Augenblicksversagens des Betroffenen

Unser Mandant soll das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage mit einem Pkw missachtet haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauerte. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Das Amtsgericht lässt mit Zustimmung des Betroffenen im Beschlusswege das Fahrverbot wegfallen, weil es für plausibel hält, dass der Betroffene ausweislich der extrem langen Rotlichtzeit des Verstoßes und der niedrigen Geschwindigkeit des Fahrzeugs zunächst an der Kreuzung anhielt und sodann die gerichtsbekannt direkt nebeneinander liegenden, für verschiedene Fahrstreifen geltenden Register der Ampel verwechselte, also irrtümlich von "Grün" für seinen Fahrstreifen ausging (sog. Augenblicksversagen), Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 21.07.2022, Az.: 219 OWi 506 Js 33100/22.

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