Verkehrsrecht Leipzig

OLG Naumburg ändert Urteil ab, Amtsgericht Merseburg hatte tilgungsreife Voreintragung berücksichtigt

Unsere Mandantin wird vom Amtsgericht Merseburg wegen einer Geschwindigkeitsüberschreiotung um 37 km/h innerorts zu einer Geldbuße von 200,00 EUR und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen erhebt sie durch ihren Verteidiger Rechtsbeschwerde. Dieser rügt insbesondere, dass die Regelgeldbuße nur 160,00 EUR betrage und das Amtsgericht sie nicht - wie aber geschehen - wegen einer von diesem festgestellen Voreintragung im Fahreignungsregister hätte auf 200,00 EUR erhöhen dürfen. Denn die Voreintragung sei wegen Zeitablaufs zum damaligen Urteilszeitpunkt bereits unverwertbar gewesen. Dem schließen sich Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht an, sodass das OLG die Geldbuße auf 160,00 EUR reduziert (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.02.2023, Az.: 1 ORbs 30/23).

Zurück