Verkehrsrecht Leipzig

Ohne Gründe zugestelltes Urteil durfte nachträglich nicht vom Amtsgericht ergänzt werden - OLG Dresden hebt Urteil des Amtsgerichtes Döbeln auf

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Döbeln wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße von 1.000,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von drei Monaten wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein. Der Verteidiger rügt insbesondere Folgendes:

Das Urteil sei aufgrund einer richterlichen Verfügung ohne Gründe an die Verfahrensbeteiligten zugestellt worden. Die erst später abgefassten Urteilsgründe seien unbeachtlich. Das Urteil sei auf die Sachrüge aufzuheben, weil dem Rechtsbeschwerdegericht eine Nachprüfung auf sachlich-rechtliche Fehler deshalb nicht möglich sei.

Auf diese Rüge hin hebt das OLG Dresden das Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Döbeln zurück (OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2023, Az.: ORbs 26 SsBs 222/23).

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