Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten - AG Leipzig senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 115,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahreignungsseminar teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 14.06.2023, Az.: 233 OWi 504 Js 21952/23). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

Zurück