Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch verkehrspsychologische Beratung - AG Eilenburg senkt Geldbuße bei Überschreitung von 25 km/h außerorts auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an einem 2-stündigen verkehrspsychologischen Beratungstermin teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 22.12.2022, Az.: 8 OWi 506 Js 18522/22). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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