Verkehrsrecht Leipzig

Fahrsicherheitstraining als positives Nachtatverhalten - AG Grimma senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 18 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining  teilgenommen. Das Amtsgericht Grimma sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 05.01.2018,  Az.: 1 OWi 154 Js 45937/17). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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