Beschwerde erfolgreich - Landgericht Fulda hebt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung auf
Unser Mandant soll mit einem Mietwagen gedrängelt, dann verkehrswidrig überholt und dabei eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung begangen haben. Die Staatanwaltschaft erhebt wegen dieses Vorwurfs Anklage beim Amtsgericht Bad Hersfeld. Dieses entzieht dem Angeschuldigten auf Antrag der Staatanwaltschaft sofort gem. § 111 a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Dagegen erhebt der Angeschuldigte durch seinen Verteidiger Beschwerde, die das Amtsgericht dem Landgericht Fulda zur Entscheidung vorlegt. Das Landgericht führt im Ergenbis aus, dass aus dem Akteninhalt nicht einmal ersichtlich sei, welches konkrete Fehlverhalten dem Angeschuldigten vorgeworfen werde. Eine konkrete Gefährdung sei aus der Akte nicht ersichtlich, es sei nach dem bisherigen Akteninhalt auch nicht besonders wahrscheinlich, dass ein relevanter Pflichtverstoß beim Einordnen vorliege. Der - für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche - dringende Tatverdacht einer Straßenverkehrsgefährdung sei nicht begründet, so das Landgericht, unabhängig von der Frage, ob der Angeschuldigte der Fahrer gewesen sei. Das Landgericht Fulda hebt deshalb den Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf und verfügt, dass der Führerschein an den Angeschuldigten herauszugeben ist (Landgericht Fulda, Beschluss vom 12.04.2018, Az.: 2 Qs 53/18).