Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Zerbst: Positives Nachtatverhalten wird auch bei Ordnungswidrigkeit berücksichtigt

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür anstatt der Regelgeldbuße von 70,00 EUR wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister eine erhöhte Geldbuße von 100,00 EUR. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid legt der Betroffene eine Bescheinigung über die nach dem Vorfall erfolgte Teilnahme an einer verkehrspädagogischen Maßnahme vor. Trotz der Voreintragung berücksichtigt das Amtsgericht Zerbst das Nachtatverhalten zugunsten des Betroffenen und senkt die Geldbuße im schriftlichen Verfahren durch Beschluss auf 70,00 EUR (Amtsgericht Zerbst, Beschluss vom 09.01.2018, Az.: 8 OWi 542/17/296 Js 24711/17).

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