Streit um Halte-/Parkverbot an enger Straßenstelle - Amtsgericht Torgau stellt Verfahren ein
Unser Mandant soll vor seinem Grundstück vorbotswidrig geparkt haben, weil die Straßenstelle dort zum Parken zu eng gewesen sei - der Betroffene parkt dort seit Jahren regelmäßig. Gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamtes Nordsachsen legt er Einspruch ein. Nach Erläuterung der örtlichen Gegebenheiten anhand von Lichtbildern sowie Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung durch den Verteidiger des Betroffenen stellt das Amtsgericht Torgau das Verfahren in der Hauptverhandlung ein (Amtsgericht Torgau, Beschluss vom 01.12.2017, Az.: 2 OWi 256 Js 42424/17).