Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - ohne Erhöhung der Geldbuße

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet haben, wobei die Rotphase länger als eine Sekunde betragen habe. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 200,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Der Verteidiger trägt für den Betroffenen vor, dass dieser ordnungsgemäß an der Haltelinie gehalten habe, aufgrund der Eigenart der Ampelanlage aber versehentlich die Grünphase einer anderen Spur auf sich bezogen habe und losgefahren sei. Dafür spreche, so der Verteidiger, dass die vorwerfbare Rotzeit 8,98 Sekunden betrage sowie die Fahrzeuggeschwindigkeit zwischen den Schleifen lediglich 12 km/h. Das Amtsgericht lässt daraufhin das Fahrverbot im Beschlussverfahren wegfallen, ohne die Geldbuße zu erhöhen (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 10.01.2024, Az.: 215 OWi 504 Js 75481/23).

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