Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten - AG Eilenburg senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 100,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 31.01.2024, Az.: 8 OWi 506Js 46272/23). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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