Amtsgericht Magdeburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und verringert Geldbuße - wegen Schreibfehler der Verfolgungsbehörde wurden 8 km/h zuviel vorgeworfen
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine erhöhte Geldbuße von 325,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Dem Vorwurf liegt eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zugrunde. Der Verteidiger rügt, dass ausweislich der Beweisvideos vom Tacho des nachfahrenden Messfahrzeugs eine geringere Geschwindigkeit als vorgeworfen gemessen worden sei und abzüglich Toleranz allenfalls der Tatvorwurf einer Überschreitung um 30 km/h gerechtfertigt sei. Dieser werde eingeräumt. Es werde angeregt, im Beschlussverfahren das Fahrverbot entfallen zu lassen und die Geldbuße abzusenken. Das Amtsgericht lässt daraufhin das Fahrverbot im Beschlussverfahren wegfallen, und senkt die Geldbuße auf 240,00 EUR ab (Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 31.07.2024, Az.: 60 OWi 786 Js 15954/24 (226/24)).