OLG Koblenz hebt Urteil auf - Amtsgericht Simmern/Hunsrück hatte rechtliches Gehör verletzt
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Simmern wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 36 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Dagegen beantragt der Betroffene durch seinen Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde und legt diese ein. Der Verteidiger erhebt die Verfahrensrüge. Er rügt die Verletzung rechtlichen Gehörs. Das Amtsgericht habe erhebliches Vorbringen des Verteidigers zu einem fehlerhaften Toleranzabzug, welches durch ein Privatgutahcten unterlegt war, in der durchgeführten Abwesenheitsverhandlung unberücksichtigt gelassen, worauf das Urteil beruhe. Das OLG lässt die Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu, bescheidet der Gehörsrüge Erfolg, hebt das amtsgerichtliche Urteil auf und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück (OLG Koblenz, Beschluss vom 06.10.2025, Az.: 3 ORbs 4 SsRs 29/25).
