Verkehrsrecht Leipzig

Landgericht Leipzig wendet Anscheinsbeweis wegen Fahrstreifenwechsels an und gibt Schadensersatzklage in vollem Umfang statt

Unsere Mandantin klagt vor dem Landgericht Leipzig auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Sie behauptet, die Unfallgegnerin habe den Fahrstreifen unachtsam von links nach rechts gewechselt und so allein schuldhaft den Unfall verursacht. Die Unfallgegnerin bestreitet das. Sie behauptet, unsere Mandantin sei gegen ihr seit geraumer Zeit stehendes Fahrzeug gefahren und habe so selbst den Unfall verursacht. Es gibt für den Unfall keine Zeugen. Fest steht allerdings, dass das Beklagtenfahrzeug nach der Kollision schräg von links nach rechts über die rechte Begrenzung des linken Fahrstreifens stand. Das Landgericht folgt der Argumentation der Klägerin, dass sich daraus ergebe, dass der Unfall sich im räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, § 7 Abs. 5 StVO, der Beklagten zu 1) ereignet habe. Deshalb, so das Landgericht, spreche insbesondere der Anscheinsbeweis für das Verschulden der Beklagten zu1) am Zustandekommen des Verkehrsunfalles. Das führe, so das Landgericht, zur vollen Haftung der Beklagten. Das Landgericht Leipzig gibt der Klage dem Grunde und der Höhe nach in vollem Umfang statt und stellt hierbei auch klar, dass die Kostenpauschale nach Verkehrsunfällen 30,00 EUR beträgt (Landgericht Leipzig, Urteil vom 10.09.2025, Az.: 09 O 1814/24).

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