Wegen unverhältnismäßiger Härte - Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen
Unser Mandant soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 38 km/h überschritten haben. Neben der Geldbuße von 260,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Das Amtsgericht lässt das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße wegfallen, weil es für plausibel hält, dass dem Betroffenen aufgrund vorübergehender Abgelenktheit die Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem Blick geraten war und der Betroffene - von Beruf Fahrlehrer - durch das Fahrverbot beruflich unverhältnismäßig hart getroffen werden würde (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.07.2025, Az.: 213 OWi 501 Js 29405/25).
