Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Eilenburg stellt Verfahren ein - Messung mit LEIVTEC XV 3 problematisch

UUnser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 23 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Wegen einer gerichtsbekannten Problematik des Messgerätes LEIVTEC XV3 wird das Verfahren mit Zustimmung des Betroffenen vom Amtsgericht nach billigem Ermessen eingestellt (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 21.05.2021, Az.: 8 OWi 951 Js 3214/21).

Zurück