Und wieder: Amtsgericht Eilenburg stellt Verfahren ein - Messung mit LEIVTEC XV 3 problematisch
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts um 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 70,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Amtsgericht Eilenburg stellt das Verfahren wegen der aus seiner Sicht im Ergebnis aktuell vorliegenden Unzuverlässigkeit des Messgerätes LEIVTEC XV3 nach billigem Ermessen ein (Amtsgericht Eilenburg, Az.: 8 OWi 853 Js 4670/21).