Verkehrsrecht Leipzig

Arbeitsrecht

Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmer mit Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit und sind daher mit den jeweiligen Sichtweisen und Interessenlagen bestens vertraut.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung, Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverträgen gegen Zahlung einer Abfindung
  • Beratung und Vertretung rund um Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag

 

  • Entwurf oder Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kontrolle von Befristungen
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Klagen wegen Lohn- oder Gehalts- oder sonstigen Vergütungsansprüchen

Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hatte Ihr Flug Verspätung und Sie möchten eine Entschädigung von der Airline bekommen? Wir kümmern uns schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer!

Automobilclub von Deutschland

Wir sind Ihre spezialisierten Ansprechpartner bei allen Problemen rund um das Verkehrsrecht. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Fragen gern weiter.


Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht sind unter anderem:

Bußgeldsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verteidigung nach

  • Blitzer wegen Geschwindigkeit
  • Lasermessung
  • Rotblitzer
  • Abstandsunterschreitung
  • Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Vorfahrtsverletzung
  • Fehler beim Wenden, Ausfahren aus Grundstücken, Rückwärtsfahren

Verkehrsstrafsachen

Verteidigung nach Vorwürfen wie

  • fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht),
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Aktuelles

Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - ohne Erhöhung der Geldbuße

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet haben, wobei die Rotphase länger als eine Sekunde betragen habe. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 200,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Freispruch - schlechtes Fahrerfoto genügt dem Amtsgericht Torgau nicht zur Fahreridentifizierung

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw fahrlässig um 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 200,00 EUR. Ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Unsere Kanzlei in Leipzig

Anschrift

Adresse:
Dufourstraße 23
04107 Leipzig, Deutschland

Telefon: (03 41) 9 64 00 50
Fax: (03 41) 9 64 00 60

Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Christian Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt
Daniel Mitschker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Formulare

Für unsere Beauftragung können Sie die folgenden Formulare verwenden. Bitte beachten Sie bei den Vollmachten die Unterscheidung nach Straf- und Bußgeldsachen einerseits, Zivil- und sonstigen Sachen andererseits. Bitte füllen Sie auch das Mandantenblatt vollständig aus. Senden Sie uns die Unterlagen dann nach Unterzeichnung bitte im Original (nicht lediglich per E-Mail oder Telefax). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.