Verkehrsrecht Leipzig

Strecke verleitet amtsbekannt zum etwas schnelleren Fahren - Amtsgericht Freiberg senkt deshalb Regelgeldbuße, Punkt entfällt

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nachdem die Verteidigung die Verwertbarkeit der Messung mit dem Messgerät Leivtec XV 3 bestritt, erkannte das Amtsgericht Freiberg mit Zustimmung des Betroffenen im Beschlussverfahren auf eine Geldbuße von nur 55,00 EUR. Zwar sei die Messung verwertbar, aber die Strecke verleite amtsbekannt zum etwas schnelleren Fahren und bei einem km/h weniger hätte nur ein Verwarngeld gedroht, so das Amtsgericht (Amtsgericht Freiberg, Beschluss vom 31.07.2018, Az.: 4 OWi 770 Js 14028/18). Wegen Unterschreitung der sog. Eintragungsgrenze von 60,00 EUR bleibt dem Betroffenen damit ein Punkt im Fahreignungsregister erspart

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