Verkehrsrecht Leipzig

Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Leipzig - besondere Nachschulung beseitigt Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gut zwei Monate früher

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 5 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist. Weil der Verurteilte erfolgreich an dem Nachschulungskurs "NAFAPLUS" teilgenommen habe, sei das Gericht davon überzeugt, dass er zum Zeitpunkt der Entscheidung - gut zwei Monate eher als ursprünglich vom Strafgericht angenommen - nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Deshalb werde die Sperre aufgehoben, so das Gericht (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 24.05.2019, Az.: 227 Cs 504 Js 56529/18).

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