Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Borna hebt Sperrfrist auf - besondere Nachschulung NAFAPlus begründet vorzeitige Wiederherstellung der Fahreignung

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 8 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Borna einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist. Weil der Verurteilte erfolgreich an dem Nachschulungskurs "NAFAPlus" teilgenommen habe, habe das Gericht im Ergebnis keine Zweifel, dass er zum Zeitpunkt der Entscheidung  nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Deshalb werde die Sperre aufgehoben, so das Gericht (Amtsgericht Borna, Beschluss vom 22.08.2019, Az.: 5 Cs 156 Js 45640/18).

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